Häufige Fragen

Antworten auf Ihre wichtigsten Anliegen rund um unsere Dienstleistungen.

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, die Auskunft darüber gibt, wie hoch der Pflegebedarf einer Person ist. Die Pflegegrade werden von der Pflegekasse verliehen und basieren auf einer pflegerischen Bedarfsbeurteilung, die von einem unabhängigen Gutachter durchgeführt wird.

In Deutschland gibt es insgesamt fünf Pflegegrade, die sich nach dem Grad der Selbständigkeit und Unterstützungsbedürftigkeit der betroffenen Person richten. Die Pflegegrade reichen von Pflegegrad 1 (gelegentliche Unterstützungsbedürftigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Pflegebedürftigkeit). Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch das Pflegegeld, das die Pflegekasse zahlt

Was ist ein Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die pflegebedürftigen Menschen von der Pflegeversicherung gewährt wird. Es ist Teil des Pflegeleistungssystems in Deutschland und dient dazu, die Kosten der Pflege zu decken, die nicht von anderen Leistungen (z.B. hauswirtschaftlicher Unterstützung oder medizinischer Behandlung) abgedeckt werden.

Das Pflegegeld wird auf Basis des Pflegegrades, den eine Person erhält, berechnet. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch das Pflegegeld, das die Person erhält. Es kann verwendet werden, um zusätzliche Kosten für Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen zu decken.

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind finanzielle Leistungen, die von der Pflegeversicherung an pflegebedürftige Menschen oder ihre Pflegepersonen gewährt werden.

Pflegesachleistungen können beispielsweise dafür verwendet werden, um die Kosten für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsdiensten (z.B. ambulante Pflegedienste, Tagespflege) zu decken.

Die Höhe der Pflegesachleistungen ist abhängig von der Pflegestufe oder dem Pflegegrad, den eine Person erhält, und dem jeweiligen Bedarf an Pflegehilfsmitteln oder Pflegematerialien.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen. Dieser Betrag kann für haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B. Reinigung, Botengänge oder Einkaufshilfen verwendet werden. Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro pro Monat und kann auch in den nächsten Monaten übertragen werden.

Was ist die Verhinderungshilfe?

Wenn pflegende Angehörige krank werden, Urlaub nehmen möchten oder aus anderweitigen Gründen die häusliche Pflege vorübergehend nicht übernehmen können, werden sie in der Verhinderungspflege durch andere Pflegepersonen vertreten. Diese Ersatzpflege kann von Privatpersonen oder professionellen Pflegekräften (Einzelpflegekräfte oder ambulanter Pflegedienst) erbracht werden. Zu den Privatpersonen gehören neben Verwandten auch Freunde oder ehrenamtlich Pflegende.Grundsätzlich können Pflegebedürftige für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr eine Ersatzpflege bei der Pflegekasse beantragen. Diese ist tage- oder stundenweise möglich.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege? Um einen Anspruch auf Zuschüsse für die Ersatzpflege zu haben, muss Ihr Angehöriger bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen besteht ein Anspruch nur für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Zum anderen muss die zu pflegende Person bereits seit sechs Monaten von einer privaten Pflegekraft häuslich betreut werden. Für die Berechnung dieser Zeit wird oft das Datum der Genehmigung des Pflegegrads genutzt. Eine Ersatzpflege kann nicht beantragt werden, wenn die Pflege ausschließlich durch einen Pflegedienst erfolgt und dadurch keine Pflegeperson eingetragen ist.

Was steht mir mit Pflegegrad 1 zu?

Mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen:

125 € Entlastungsbetrag pro Monat

40 € für Hilfsmittel pro Monat

Was steht mir mit Pflegegrad 2 zu?

Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen:

125 € Entlastungsbetrag pro Monat

40 € für Hilfsmittel pro Monat

316 € Pflegegeld pro Monat oder

724 € Pflegesachleistungen pro Monat

1.612 € Verhinderungspflege pro Jahr

1.774 € Kurzzeitpflege pro Jahr

Eine Pflegeberatung pro Halbjahr

Was steht mir mit Pflegegrad 3 zu?

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Was steht mir mit Pflegegrad 4 zu?

Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen:

125 € Entlastungsbetrag pro Monat

40 € für Hilfsmittel pro Monat

728 € Pflegegeld pro Monat oder

1.693 € Pflegesachleistungen pro Monat

1.612 € Verhinderungspflege pro Jahr

1.774 € Kurzzeitpflege pro Jahr

Eine Pflegeberatung pro Quartal

Was steht mir mit Pflegegrad 5 zu?

Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen:

125 € Entlastungsbetrag pro Monat

40 € für Hilfsmittel pro Monat

901 € Pflegegeld pro Monat oder

2.095 € Pflegesachleistungen pro Monat

1.612 € Verhinderungspflege pro Jahr

1.774 € Kurzzeitpflege pro Jahr

Eine Pflegeberatung pro Quartal

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